Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

2. Sachverhalt

 

In der Ernststraße 15 und in der Brunnenstraße 6 sind Baulücken in der Innenstadt vorhanden, die zwischenzeitlich provisorisch geschottert und mit Bauzaun abgesperrt wurden.

 

Im Gespräch mit den Bürgermeistern hat die Werbegemeinschaft darum gebeten, solche derzeit ungenutzten Flächen zum Parken freizugeben.

Eine Prüfung wurde zugesagt.

 

Verkehrsbehörde und Polizei befürworten eine provisorische Freigabe.

Hierbei geht es weniger um die Prüfung, ob überhaupt derzeit ein Parkbedarf zwingend gesehen wird, sondern eher um ein Signal unbürokratischen Handelns und die Unterstützung der Innenstadtanwohner und Händler, wo immer dies möglich ist.

 

Das Stadtbauamt hat zwischenzeitlich auch zugestimmt, die Flächen vorübergehend, bis zu einer anderweitigen Bebauung, nutzen zu können.

 

Nachdem ohnehin vorgesehen war, bei Vollsperrung Marktplatz alle möglichen Flächen im Stadtzentrum bezüglich vorübergehender Parknutzung zu prüfen, kann man die Sache auch schon jetzt umsetzen.

 

Es sind Provisorien, wo der Bauzaun teilweise bestehen bleibt und durch Zusatzbeschilderung auf die vorübergehende Nutzung und die Aufstellung optisch hingewiesen wird.

Die Zäune müssen teilweise etwas geändert und auch Baken aufgestellt werden.

Die Hinweise sollen zusammen mit dem Stadtumbaumanagement gefertigt werden.

 

In der Ernststraße und in der Brunnenstraße können so rund je 8 Stellplätze neu und zusätzlich angeboten werden.

 

Die Zu- / Ausfahrt Ernststraße ist auf den Bereich der Bordsteinabsenkung beschränkt.

 

 

 


3. Beschlussvortrag (Vorschlag der Verwaltung):

 

Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.

 

Der Verkehrssenat beschließt, die derzeit noch nicht bebauten Grundstücke in der Ernststraße 15 und der Brunnenstraße 6 vorübergehend provisorisch zum Parken freizugeben, solange keine anderweitige Nutzung erfolgt.