2. Sachverhalt
In der Ernststraße
15 und in der Brunnenstraße 6 sind Baulücken in der Innenstadt vorhanden, die
zwischenzeitlich provisorisch geschottert und mit Bauzaun abgesperrt wurden.
Im Gespräch mit den
Bürgermeistern hat die Werbegemeinschaft darum gebeten, solche derzeit
ungenutzten Flächen zum Parken freizugeben.
Eine Prüfung wurde
zugesagt.
Verkehrsbehörde und
Polizei befürworten eine provisorische Freigabe.
Hierbei geht es
weniger um die Prüfung, ob überhaupt derzeit ein Parkbedarf zwingend gesehen
wird, sondern eher um ein Signal unbürokratischen Handelns und die
Unterstützung der Innenstadtanwohner und Händler, wo immer dies möglich ist.
Das Stadtbauamt hat
zwischenzeitlich auch zugestimmt, die Flächen vorübergehend, bis zu einer
anderweitigen Bebauung, nutzen zu können.
Nachdem ohnehin
vorgesehen war, bei Vollsperrung Marktplatz alle möglichen Flächen im
Stadtzentrum bezüglich vorübergehender Parknutzung zu prüfen, kann man die
Sache auch schon jetzt umsetzen.
Es sind Provisorien,
wo der Bauzaun teilweise bestehen bleibt und durch Zusatzbeschilderung auf die
vorübergehende Nutzung und die Aufstellung optisch hingewiesen wird.
Die Zäune müssen
teilweise etwas geändert und auch Baken aufgestellt werden.
Die Hinweise sollen
zusammen mit dem Stadtumbaumanagement gefertigt werden.
In der Ernststraße
und in der Brunnenstraße können so rund je 8 Stellplätze neu und zusätzlich
angeboten werden.
Die Zu- / Ausfahrt
Ernststraße ist auf den Bereich der Bordsteinabsenkung beschränkt.
3. Beschlussvortrag (Vorschlag der Verwaltung):
Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.
Der Verkehrssenat beschließt, die derzeit noch nicht bebauten Grundstücke in der Ernststraße 15 und der Brunnenstraße 6 vorübergehend provisorisch zum Parken freizugeben, solange keine anderweitige Nutzung erfolgt.