Beschluss: zur Kenntnis genommen

2. Sachverhalt

 

Der Tagesordnungspunkt ist beschlussmäßig nicht zu behandeln und erfolgt als Information.

 

Verkehrsbehörde und Polizei hatten ursprünglich vorgesehen, 2 Kurzparkplätze neu am „Sängershügel“ gegenüber der Post zu markieren.

Die Ortsbesichtigung und anschließende Diskussion hierzu ergab dann jedoch ein anderes Meinungsbild (siehe Photos).

 

Auch wenn Fahrzeuge immer wieder mal auch links parken, wäre eine offizielle Ausweisung nach reiflicher Überlegung hier doch keine gute Lösung.

 

Die Fußgänger nutzen im Regelfall den Weg bergaufwärts rechts zur Druckampel.

Bei parkenden Fahrzeugen müssten sie im leichten Gefälle die relativ tiefe Rinne queren und in der Fahrbahnmitte laufen.

Im Verkehrsberuhigten Bereich normalerweise kein Problem; es gäbe auch einen Effekt der Verkehrsberuhigung.

Für gehbehinderte Personen und Senioren kann das allerdings zu großen Problemen und Unsicherheiten führen.

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Dementsprechend müssten die Parkplätze mindestens um einen Meter nach innen markiert werden. Aus zwei möglichen Parkplätzen würde dann nur einer werden bei Restfahrbahnbreite von 3,0 m.

Bedenkt man hierbei die Stadtbuslinie und ggf. Einsatz großer Rettungsfahrzeuge, wäre das zu eng.

 

In Abwägung aller Vor- und Nachteile wird keine Kurzparkregelung im Bereich des Sängerhügels empfohlen