Sitzung: 19.11.2019 VKS/029/2019
Beschluss: zur Kenntnis genommen
2. Sachverhalt
Der Tagesordnungspunkt
ist beschlussmäßig nicht zu behandeln und erfolgt als Information.
Verkehrsbehörde und
Polizei hatten ursprünglich vorgesehen, 2 Kurzparkplätze neu am „Sängershügel“
gegenüber der Post zu markieren.
Die Ortsbesichtigung
und anschließende Diskussion hierzu ergab dann jedoch ein anderes Meinungsbild
(siehe Photos).
Auch wenn Fahrzeuge
immer wieder mal auch links parken, wäre eine offizielle Ausweisung nach
reiflicher Überlegung hier doch keine gute Lösung.
Die Fußgänger nutzen
im Regelfall den Weg bergaufwärts rechts zur Druckampel.
Bei parkenden
Fahrzeugen müssten sie im leichten Gefälle die relativ tiefe Rinne queren und
in der Fahrbahnmitte laufen.
Im
Verkehrsberuhigten Bereich normalerweise kein Problem; es gäbe auch einen
Effekt der Verkehrsberuhigung.
Für gehbehinderte
Personen und Senioren kann das allerdings zu großen Problemen und
Unsicherheiten führen.
.
Dementsprechend
müssten die Parkplätze mindestens um einen Meter nach innen markiert werden.
Aus zwei möglichen Parkplätzen würde dann nur einer werden bei
Restfahrbahnbreite von 3,0 m.
Bedenkt man hierbei
die Stadtbuslinie und ggf. Einsatz großer Rettungsfahrzeuge, wäre das zu eng.
In Abwägung aller
Vor- und Nachteile wird keine Kurzparkregelung im Bereich des Sängerhügels
empfohlen