2. Sachverhalt
Bereichsleiter Röttger teilt den Senatsmitgliedern die vorläufigen Sitzungstermine des Kultur-, Sport- und Städtepartnerschaftsausschusses für das Jahr 2020 mit.
Die Liste für die Sitzungen ist Beschlussbestandteil.
3. Beschlussvortrag (Vorschlag der Verwaltung):
Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.
Der Kultur-, Sport- und Städtepartnerschaftsausschuss beschließt:
- Die vorliegende Terminliste wird als Planungsgrundlage für die Senatssitzungen im Jahr 2020 herangezogen.
- Die ausgewiesenen Termine sind zum frühestmöglichen Zeitpunkt in den Sitzungskalender einzutragen.
- Die benannten Termine sind
im Regelfall zu halten:
Bei begründetem Bedarf können Termine entfallen, bzw. verlegt werden.