Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Anwesend: 0, Befangen: 0

3. Beschlussvortrag (Vorschlag der Verwaltung):

 

Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.

 

An den Bausenat
mit folgendem Beschlussantrag:

 

 

Der Bausenat der Stadt Neustadt b. Coburg fasst folgenden Beschluss:

 

Die Stadt Neustadt b. Coburg erhebt gegen den Bebauungsplans Nr. 66/19

„Wohngebiet Waldstraße/Friedhofstraße“ im Stadtteil Neufang, Stadt Sonneberg, keine Bedenken.