Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0

Christine Schirmer berichtet.

 

Die einzelnen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und die Abwägungsvorschläge des Stadtbauamtes werden folgendermaßen behandelt:

 

 

 

 

1.     

Regierung von Oberfranken, Brandschutz

einstimmig

 

 

2.     

Behindertenbeauftragter der Stadt Neustadt b. Coburg

 

einstimmig

 

 

3.     

Seniorenbeauftragter der Stadt Neustadt b. Coburg

 

einstimmig

 

 

4.     

Landratsamt Coburg

einstimmig

 

 

5.     

Deutsche Telekom

einstimmig

 

 

6.     

Regierung von Oberfranken

 

einstimmig

 

 

7.     

Stadt Neustadt b. Coburg, Verkehrsbeauftragter

 

einstimmig

 

 

8.     

Stadt Heimatpflegerin, Neustadt

einstimmig

 

 

9.     

Wasserwirtschaftsamt Kronach

einstimmig

 

 

Die einzelnen vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen der Bürger und die Abwägungsvorschläge des Stadtbauamtes werden folgendermaßen behandelt:

 

1.     

Werner Töpfer

 

einstimmig

 

 

 

 


Beschluss:

 

Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.

 

Der Stadtrat der Stadt Neustadt billigt den im Sinne der Abwägung (Anlage 1 vom 11.12.2019) überarbeiteten Bebauungsplanentwurf „Märchenpark“ in der Fassung vom 11.12.2019 einschließlich Begründung in der Fassung vom 11.12.2019. Die Änderungen bzw. Ergänzungen wurden rot gekennzeichnet.

 

Der überarbeitete Bebauungsplanentwurf „Märchenpark“ ist gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut auszulegen und die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind erneut einzuholen.

 

Der Stadtrat bestimmt gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen (rot gekennzeichnet) abgegeben werden können.

 

Weiterhin wird festgelegt, dass die Dauer der öffentlichen Auslegung und die Frist zur Stellungnahme angemessen auf drei Wochen verkürzt wird.

 

Der beiliegende Bebauungsplanentwurf vom 11.12.2019 nebst Begründung in der Fassung vom 11.12.2019 und Anlage 1 vom 11.12.2019 sind Beschlussbestandteil.