Christine Schirmer berichtet.
Die einzelnen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und die Abwägungsvorschläge des Stadtbauamtes werden folgendermaßen behandelt:
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1. |
Regierung von Oberfranken, Brandschutz |
einstimmig |
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2. |
Behindertenbeauftragter der Stadt Neustadt b. Coburg |
einstimmig |
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3. |
Seniorenbeauftragter der Stadt Neustadt b. Coburg |
einstimmig |
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4. |
Landratsamt Coburg |
einstimmig |
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5. |
Deutsche Telekom |
einstimmig |
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6. |
Regierung von Oberfranken |
einstimmig |
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7. |
Stadt Neustadt b. Coburg, Verkehrsbeauftragter |
einstimmig |
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8. |
Stadt Heimatpflegerin, Neustadt |
einstimmig |
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9. |
Wasserwirtschaftsamt Kronach |
einstimmig |
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Die einzelnen vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen der Bürger und die Abwägungsvorschläge des Stadtbauamtes werden folgendermaßen behandelt:
1. |
Werner Töpfer |
einstimmig |
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Beschluss:
Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.
Der Stadtrat der Stadt Neustadt
billigt den im Sinne der Abwägung (Anlage 1 vom 11.12.2019) überarbeiteten
Bebauungsplanentwurf „Märchenpark“ in der Fassung vom 11.12.2019 einschließlich
Begründung in der Fassung vom 11.12.2019. Die Änderungen bzw. Ergänzungen
wurden rot gekennzeichnet.
Der überarbeitete
Bebauungsplanentwurf „Märchenpark“ ist gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut
auszulegen und die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange sind erneut einzuholen.
Der Stadtrat bestimmt gemäß § 4a
Abs. 3 Satz 2, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen
(rot gekennzeichnet) abgegeben werden können.
Weiterhin wird festgelegt, dass
die Dauer der öffentlichen Auslegung und die Frist zur Stellungnahme angemessen
auf drei Wochen verkürzt wird.
Der beiliegende
Bebauungsplanentwurf vom 11.12.2019 nebst Begründung in der Fassung vom
11.12.2019 und Anlage 1 vom 11.12.2019 sind Beschlussbestandteil.