Christine Schirmer trägt den Flächennutzungsplan der Gemeinde Ebersdorf b. Coburg vor.
Beschluss:
Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.
Der Stadtrat der Stadt Neustadt b. Coburg fasst folgenden Beschluss:
Die Stadt Neustadt b. Coburg erhebt gegen die 22. Änderung des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ebersdorf b. Coburg und den
vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit integriertem Vorhaben- und
Erschließungsplan „Solarpark an der Autobahn", Gemarkung Friesendorf,
Gemeinde Ebersdorf b. Coburg, keine Bedenken.