Anja Hannemann berichtet.
Beschluss:
Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.
Der Stadtrat fasst folgenden Beschluss:
Die Satzung der Stadt Neustadt b. Coburg über die Straßenreinigung (Straßenreinigungssatzung), wie sie in der Anlage beiliegt, wird erlassen. Die Anlage ist Beschlussbestandteil.