Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

3. Beschlussvortrag (Vorschlag der Verwaltung):

 

Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.

 

An den Bausenat
mit folgendem Beschlussantrag:

 

 

Der Bausenat der Stadt Neustadt b. Coburg fasst folgenden Beschluss:

 

Die Stadt Neustadt b. Coburg erhebt gegen das 2. Qualifizierte Bebauungsplanänderungsverfahren „Gewerbegebiet Hönbach – An der Müß“ der Stadt Sonneberg keine Bedenken.

 

Die Stadt Sonneberg wird darauf hingewiesen, dass die Begründung unter Nummer 7 auf die Belange der Stadt Sonneberg umformuliert werden sollte.