3. Beschlussvortrag (Vorschlag der Verwaltung):
Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.
An den Bausenat
mit folgendem Beschlussantrag:
Der Bausenat der Stadt Neustadt b. Coburg fasst folgenden Beschluss: Die Stadt Neustadt b. Coburg erhebt gegen das 2. Qualifizierte Bebauungsplanänderungsverfahren „Gewerbegebiet Hönbach – An der Müß“ der Stadt Sonneberg keine Bedenken. Die Stadt Sonneberg wird darauf hingewiesen, dass die Begründung unter Nummer 7 auf die Belange der Stadt Sonneberg umformuliert werden sollte. |