Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 21, Nein: 0

Richard Peschel berichtet.


Beschluss:

 

Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.

 

Der Stadtrat der Stadt Neustadt b. Coburg fasst folgenden Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt, eine Teilstrecke der Gemeindeverbindungstraße

„Edgar-Müller-Straße“ gemäß Art. 7 Abs. 1 i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG zur Ortsstraße abzustufen. Die abzustufende Strecke beträgt 0,044 km. Diese Strecke ist der Ortsstraße „Edgar-Müller-Straße“ nach der Umstufung als Verlängerung zuzufügen.“