Richard Peschel berichtet.
Beschluss:
Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.
Der Stadtrat der
Stadt Neustadt b. Coburg fasst folgenden Beschluss:
Der Stadtrat
beschließt, eine Teilstrecke der Gemeindeverbindungstraße
„Edgar-Müller-Straße“
gemäß Art. 7 Abs. 1 i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG zur Ortsstraße abzustufen.
Die abzustufende Strecke beträgt 0,044 km. Diese Strecke ist der Ortsstraße
„Edgar-Müller-Straße“ nach der Umstufung als Verlängerung zuzufügen.“