Christine Schirmer erklärt ausführlich die Änderung des Flächennutzungsplans.
Beschluss:
Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.
Der Stadtrat der Stadt Neustadt b.
Coburg fasst folgenden Beschluss:
Die
Stadt Neustadt b. Coburg erhebt gegen die 13. Änderung des Flächennutzungsplans und 6.
vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes „Rödental-Mitte-Zentrum“ der
Stadt Rödental keine Bedenken.