Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 1

Anja Hannemann trägt den Sachverhalt über den Erlass einer Hundeverordnung vor.

 

Nach der Berichterstattung verließt Oberbürgermeister Frank Rebhan den Antrag von Stadtrat Michael Weyh, Freien Wähler vom 14.02.2020:

 

 

„Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Rebhan,

 

die Fraktion der Freien Wähler beantragt die Vertagung der beiden o. g. Tagesordnungspunkte.

 

Begründungen:

1.    Zu erwartende Diskussionen, ohne dass die Beurteilung der Rechtsaufsichtsbehörde vorliegt, sind nicht zielführend und zeitraubend.

2.    Die Bezeichnung der aufgeführten Hunderassen sind zu unpräzise und entsprechen nicht dem Standard der FCI (Fédération Cynologique Internationale). Die Definition nach diesem Standard schafft hingegen Klarheit und Verhältnismäßigkeit.

 

Wir bitten zusätzlich um Beantwortung folgender Frage:

 

Wie viele Einzelanordnungen hat die Stadt Neustadt gegen einzelne Hundehalter in den vergangenen 10 Jahren ausgesprochen?

 

Für Ihre Bemühungen vielen Dank.“

 

Während der Beratung und Diskussion stellt sich heraus, dass sich der Antrag von Michael Weyh nur auf den Tagesordnungspunkt 6 beziehe.

 

Detlef Heerlein beantwortet die Frage nach den Einzelanordnungen:

 

„Aus einer Stellungnahme des Ordnungsamts der Stadt Neustadt geht hervor, dass insgesamt in den letzten 10 Jahren 26 gemeldete Beschwerden im Bereich Hundehaltung (v.a. Hundebisse untereinander, Bisse Hund/ Katze, Hund verfolgt Passanten) eingegangen sind. Kleinere Hunde sind hier grundsätzlich auffälliger. Gegenstand der häufigeren telefonischen Beschwerden sind meist jedoch nicht Bissvorfälle, sondern Hundegebell.“

 

Frau Hannemann erwähnt, dass die Dunkelziffer aber viel höher sei, da nicht jeder Fall der Stadt Neustadt gemeldet werde.

 

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Oberbürgermeister Frank Rebhan lässt über den Antrag von Stadtrat Weyh abstimmen:

 

Mehrheitlich beschlossen: ja: 20  nein: 1

 

 

Die Hundehaltungsverordnung wird vertagt, bis die Beurteilung der Rechtsaufsichtsbehörde vorliege.