3. Beschlussvortrag (Vorschlag der Verwaltung):
Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.
Der Verwaltungs-, Finanz- und Wirtschaftssenat empfiehlt dem Stadtrat folgenden Beschluss zu fassen:
Die Satzung der Stadt Neustadt b. Coburg für den Seniorenbeirat (Seniorenbeiratssatzung), 2. Änderungssatzung, wie sie in der Anlage beiliegt, wird erlassen. Die Anlage ist Beschlussbestandteil.