3. Beschlussvortrag (Vorschlag der Verwaltung):
Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.
An den Bausenat
mit folgendem Beschlussantrag:
Der Bausenat der Stadt Neustadt
b. Coburg fasst folgenden Beschluss: Die Stadt Neustadt b. Coburg
erhebt gegen den Bebauungsplan Nummer 7 „Spitzacker/Mönchsleite“ im Stadtteil
Rothenhof der Stadt Rödental keine
Bedenken. |