Richard Peschel berichtet über den Neuerlass der Entwässerungssatzung.
Beschluss:
Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.
Der Notfallsenat fasst folgenden Beschluss:
Die Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage der Stadt Neustadt b. Coburg (Entwässerungssatzung), wie sie in der Anlage 6 beiliegt, wird erlassen. Die Anlage 6 ist Beschlussbestandteil.