Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Richard Peschel berichtet über den Neuerlass der Entwässerungssatzung.


Beschluss:

 

Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.

 

Der Notfallsenat fasst folgenden Beschluss:

 

Die Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage der Stadt Neustadt b. Coburg (Entwässerungssatzung), wie sie in der Anlage 6 beiliegt, wird erlassen. Die Anlage 6 ist Beschlussbestandteil.