Sitzung: 28.04.2020 KS/068/2020
Beschluss: zur Kenntnis genommen
2. Sachverhalt
Die Verwaltung des Bereichs KST hat in Absprache mit
Oberbürgermeister Rebhan über die Tagespresse, sowie unsere eigene Ausgabe
„engagiert für Neustadt“ auf Basis der zweiten bayerischen
Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 16. April 2020, durch die laut § 1
Veranstaltungen und Versammlungen landesweit untersagt sind, über die
zwangsläufig umzusetzenden Veranstaltungsabsagen informiert.
Betroffen hiervon sind derzeit folgende städtische Veranstaltungen:
· Sportlerehrung
· Internationales PuppenFestival mit dem Max-Oscar-Arnold-Kunstpreis
· Bandcontest der Jugendpflege
· Rock im Bad
· Classic im Bad
· Swing im Park
· Neifeier
· Kinderfest
· Marktfest
· Rathauskonzerte
· Seniorennachmittag
Darüber hinaus ist auch das „Hundsfrasser Open Air“ betroffen und muss abgesagt
werden.
Die Neustadter Hundstage des Arbeitskreises Mundartpflege sind ebenso
abgesetzt.