Beschluss: zur Kenntnis genommen

2. Sachverhalt

 

Die Verwaltung des Bereichs KST hat in Absprache mit Oberbürgermeister Rebhan über die Tagespresse, sowie unsere eigene Ausgabe „engagiert für Neustadt“ auf Basis der zweiten bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 16. April 2020, durch die laut § 1 Veranstaltungen und Versammlungen landesweit untersagt sind, über die zwangsläufig umzusetzenden Veranstaltungsabsagen informiert.

Betroffen hiervon sind derzeit folgende städtische Veranstaltungen:

 

·         Sportlerehrung

·         Internationales PuppenFestival mit dem Max-Oscar-Arnold-Kunstpreis

·         Bandcontest der Jugendpflege

·         Rock im Bad

·         Classic im Bad

·         Swing im Park

·         Neifeier

·         Kinderfest

·         Marktfest

·         Rathauskonzerte

·         Seniorennachmittag


Darüber hinaus ist auch das „Hundsfrasser Open Air“ betroffen und muss abgesagt werden.
Die Neustadter Hundstage des Arbeitskreises Mundartpflege sind ebenso abgesetzt.