Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0, Anwesend: 25, Befangen: 2

Oberbürgermeister Frank Rebhan übernimmt wieder den Vorsitz.

 

Der zweite Bürgermeister Martin Stingl und die dritte Bürgermeisterin Elke Protzmann sind aufgrund persönlicher Beteiligung von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.


Beschluss:

 

Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.

 

Der Stadtrat Neustadt b. Coburg beschließt, die Entschädigung für die weiteren ehrenamtlichen Bürgermeister der Stadt Neustadt b. Coburg aufgrund von Art. 53 und 54 des Kommunalen Wahlbeamtengesetzes (KWBG) im Einvernehmen mit dem 2. Bürgermeister und dem 3. Bürgermeister mit Wirkung ab 01.05.2020 wie folgt festzusetzen:

 

Der 2. Bürgermeister erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung von € 875,39 und

der 3. Bürgermeister erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung von € 583,60.

 

Diese Entschädigungen werden neben der Aufwandsentschädigung als Stadtrat gezahlt. Der jeweilige weitere Bürgermeister, der den Oberbürgermeister vertritt, erhält außerdem eine Aufwandsentschädigung von € 227,80 für jeden ganzen Kalendertag und von € 113,90 für jeden halben Vertretungstag.

 

Die Summe, der dem 2. oder 3. Bürgermeister monatlich zustehenden Entschädigungen darf nicht mehr betragen, als die Summe von Grundgehalt, Familienzuschlag bis höchstens Stufe 1 und Dienstaufwandsentschädigung des Oberbürgermeisters.