Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0, Anwesend: 25, Befangen: 1

Zweiter Bürgermeister Martin Stingl verliest die Dienstaufwandsentschädigung des Oberbürgermeisters.


Beschluss:

 

Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.

 

Die Dienstaufwandsentschädigung für den Oberbürgermeister wird ab 01.05.2020 auf den Höchstsatz nach Anlage 2 Buchstabe A Ziffer 2 zu Art 46 Abs. 1 KWBG festgesetzt.