Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0

Ulrich Wolf erklärt, dass dem Verwaltungssenat alle Kompetenzen des Stadtrates laut Geschäftsordnung für die Dauer des Notstandes (Coronakrise) übertragen werden sollen. Die Ausnahme bleibt die gesetzlich ausschließlich dem Stadtrat zugewiesenen Entscheidungen nach Art. 32 Abs. 2 Satz 2 der Gemeindeordnung.

 

 

Stadtrat Wolfgang Rebhan ist der Meinung, dass der Beschluss zu unbestimmt sei. In der jetzigen Form könne er dem Vorschlag nicht zustimmen.

 

Stadträtin Pia Faber schlägt vor, im Beschluss eine Begrenzung bis zur Sommerpause aufzunehmen.

 

Oberbürgermeister Frank Rebhan erklärt, dass man nicht exakt sagen könne, wann die Pandemie vorbei sei, deshalb könne eine zeitliche Begrenzung nicht im Beschluss aufgenommen werden. Der Vorschlag so zu verfahren beruhe auf einem Schreiben des Innenministeriums. Auch aus der Mitte des Stadtrates könne ein Antrag auf Einberufung einer Stadtratssitzung gestellt werden.

 

Stadtrat Michael Weyh fragt nach, ob auch die Fraktion der Freien Wähler eine Stadtratssitzung schriftlich beantragen könne, denn laut Geschäftsordnung sei dies erst möglich, wenn die Fraktionsstärke einem Viertel der Stadtratsmitglieder entspreche.

 

Oberbürgermeister Frank Rebhan versichert, der Stadtrat könne sich seine Kompetenz zurückholen. Auch den kleineren Gruppierungen sichert er zu, eine Sitzung des Stadtrates nach Einreichung eines Antrages einzuberufen.

 


Beschluss:

 

Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.

 

Der Stadtrat Neustadt b. Coburg beschließt, dem Verwaltungssenat alle Kompetenzen des Stadtrates laut Geschäftsordnung mit Ausnahme der gesetzlich ausschließlich dem Stadtrat zugewiesenen Entscheidungen während der Notstands (Coronakrise) zu übertragen.

 

Die Übertragung erfolgt längstens für die Dauer der von der Staatsregierung angeordneten Kontaktbeschränkungen bzw. bis Rücknahme des Katastrophenfalls durch die Staatsregierung.

 

Der Oberbürgermeister sagt weiter zu, dass er eine Entscheidung über die weitere Beauftragung des Verwaltungssenats im Stadtrat herbeiführt, wenn dies eine Stadtratsfraktion beantragt.