Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Anwesend: 9

Frau Schirmer trägt den Sachverhalt vor.


Beschlussvortrag (Vorschlag der Verwaltung):

 

Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.

 

Der Verwaltungssenat der Stadt Neustadt b. Coburg fasst folgenden Beschluss:

 

Der Aufstellungsbeschluss des Stadtrates vom 24.06.2019 zur 15. Änderung des Flächennutzungsplans „Märchenpark“ im Bereich Eisfelder Straße ist aufzuheben. Der Flächennutzungsplan soll gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB für den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Märchenpark“ im Wege der 1. Berichtigung „Märchenpark“ im Bereich Eisfelder Straße mit der Darstellung einer Wohnbaufläche angepasst werden.

 

Die 1. Berichtigung des Flächennutzungsplans „Märchenpark“ im Bereich Eisfelder Straße wird in der Fassung vom 15.06.2020 gebilligt.

 

Weiterhin wird beschlossen, dass die 1. Berichtigung des Flächennutzungsplans gemäß

§ 6 Abs. 6 BauGB zusammen mit dem Bebauungsplan “Märchenpark“ in der durch die Anpassung an den Bebauungsplan geänderten Form ortsüblich bekannt zu machen ist (Neubekanntmachung).

 

Die beiliegende 1. Berichtigung des Flächennutzungsplans „Märchenpark“ in der Fassung vom 15.06.2020 ist Beschlussbestandteil.