Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

2. Sachverhalt

 

2. Bürgermeister Martin Stingl informiert den Senat über die bisher bekannten Veranstaltungstermine 2021.

 

Die Auflistung der Veranstaltungen ist Beschlussbestandteil.

 

Veranstaltung

 

2021

Sportlerehrung

Freitag

9. April

Frühlingsmarkt

Samstag

27. März

PuppenFestival

Sonntag bis Sonntag

09.-16. Mai

MOA-Preisverleihung

Freitag

14. Mai

Swing im Park

Samstag bis Sonntag

19.-20. Juni

Rock & Classic

Samstag bis Sonntag

3.-4. Juli

Kinderfest

Samstag

10. Juli

Marktfest

Sonntag

11. Juli

Nikolausmarkt

Freitag bis Sonntag

3.-5. Dez.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Information zum Kinderfesttermin:

 

Es fanden mehrere Rücksprachen und Abklärungsgespräche mit den Neustadter Schulen wegen der Terminierung des Kinderfestes statt. Den Schulen käme es sehr gelegen, wenn der Kinderfesttermin zukünftig immer am zweiten vollen Juli-Wochenende stattfinden könnte (analog der Planung für das Jahr 2020). Schulabschlussfeiern, organisatorische Tätigkeiten zum Schuljahresende u. Ä. erfordern gerade Ende Juli noch einmal viel Zeit und Engagement.

 

Am 18. Juni 2020 wurde seitens des Bereiches KST die Verlegung des Kinderfesttermins mit Oberbürgermeister Frank Rebhan besprochen. Dieser stimmte der Festlegung des Termins auf das zweite volle Juli-Wochenende auf Basis der Zustimmung aller Neustadter Schulen zu.
Im Vorfeld wurde Heimatpflegerin Isolde Kalter zugezogen, um sicherzustellen, dass dieser Festlegung keine historischen Gründe entgegen stehen.

 

Die Verwaltung verweist darauf, dass alle vorgesehenen Termine unter dem Vorbehalt der Durchführbarkeit in Bezug auf die derzeit noch bestehende Corona-Pandemie zu sehen sind.

Durchführung, gegebenenfalls Verschiebungen oder Ausfälle werden den jeweils geltenden Vorgaben und Notwendigkeiten angepasst.

Informationen dazu erfolgen jeweils vorab.


3. Beschlussvortrag (Vorschlag der Verwaltung):

 

Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.

 

Der Kultur-, Sport- und Städtepartnerschaftsausschuss stimmt den Veranstaltungsterminierungen, darunter insbesondere der Festlegung des Kinderfesttermins, und Veranstaltungsplanungen des Bereiches Kultur Sport Tourismus unter den, aufgrund der aktuell bestehenden Corona-Pandemie benannten Vorbehalten zu.