Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0

3. Beschlussvortrag (Vorschlag der Verwaltung):

 

Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.

 

An den Bausenat
mit folgendem Beschlussantrag:

 

 

Der Bausenat der Stadt Neustadt b. Coburg fasst folgenden Beschluss:

 

Die Stadt Neustadt b. Coburg erhebt gegen die 15. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Grünordnungsplan und der 1. Änderung des Bebauungsplans „Am Schafsteg“ der Stadt Rödental keine Bedenken.

 

Die Stadt Rödental wird darauf hingewiesen, dass in der zukünftigen Flächennutzungsplandarstellung die Bezeichnung „Sondergebiet – Großflächiger Einzelhandel (SO GEH)“ entnommen werden sollte.