3. Beschlussvortrag (Vorschlag der Verwaltung):
Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.
An den Bausenat
mit folgendem Beschlussantrag:
Der Bausenat der Stadt Neustadt
b. Coburg fasst folgenden Beschluss: Die
Stadt Neustadt b. Coburg erhebt gegen die 15. Änderung des Flächennutzungsplans mit
integriertem Grünordnungsplan und der 1. Änderung des Bebauungsplans „Am
Schafsteg“ der Stadt Rödental keine Bedenken. Die
Stadt Rödental wird darauf hingewiesen, dass in der zukünftigen
Flächennutzungsplandarstellung die Bezeichnung „Sondergebiet – Großflächiger
Einzelhandel (SO GEH)“ entnommen werden sollte. |