Beschluss: zur Kenntnis genommen

Ulrich Wolf erklärt, das in Anbetracht der Dringlichkeit der Oberbürgermeister gemäß Art. 37 Abs. 3 GO verfügt hat, dass der überdachte Außenbereich und der anschließende Garten der kultur.werk.stadt, für Trauungen gewidmet wird.


Der Stadtrat nimmt von der Verfügung des Oberbürgermeisters nach Art. 37 Abs. 4 GO Kenntnis.