3. Beschlussvortrag (Vorschlag der Verwaltung):
Es wird festgestellt, dass
kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des
Art. 49 GO befangen ist.
„Der Bausenat der Stadt
Neustadt b. Coburg beschließt, die fertiggestellte Straßenstrecke im Baugebiet
„Brand 3. BA“ als Verlängerung der Ortsstraße „Am Brand“ gem. Art. 6 Abs. 1 und
2 BayStrWG i. V. m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG als Ortsstraße zu widmen“.
Die Verlängerung der Straße „Am Brand“ beschreibt sich wie folgt:
FlNrn.: 267
(Teilfl.) und 568 (Teilfl.) Gemarkung Meilschnitz
Anfangspunkt: Einmündung in die
Ortsstraße „Am Brand“ FlNr. 267
Gemarkung Meilschnitz
Endpunkt: Einmündung in
die GVS „Edgar-Müller-Straße“ FlNr. 568 Gemarkung Meilschnitz
Straßenbaulastträger: Stadt Neustadt b. Coburg
Länge
der neu zu
widmenden
Strecke: 0,163 km
Widmungsbeschränkungen: Keine
Die beigefügten Luftbilder
sind Beschlussbestandteil.
Die Widmung ist amtlich bekanntzumachen.
„Der Bausenat der Stadt
Neustadt b. Coburg beschließt weiter, den neuen Erschließungsweg für die
landwirtschaftlichen Flächen im Baugebiet „Brand“ gem. Art. 6 Abs. 1 und 2 BayStrWG i. V. m. Art. 53
Nr. 1 BayStrWG als Feld- und Waldweg zu widmen“.
Der neue Feld- und Waldweg beschreibt sich wie folgt:
Art: öffentlicher
Feld- und Waldweg, teilweise ausgebaut
Bezeichnung: Am Brand
FlNr.: 255
(Teilfl.) Gemarkung Meilschnitz
Anfangspunkt: Nordöstliche
Grundstücksgrenze FlNr. 242/8 Gemarkung
Meilschnitz
Endpunkt: Einmündung in
die GVS „Edgar-Müller-Straße“ FlNr. 568 Gemarkung Meilschnitz
Straßenbaulastträger: Stadt Neustadt b. Coburg
Gesamtlänge
der neu zu
widmenden
Strecke: 0,456 km
Teilstrecke: 0,000 km – 0,375
km ausgebaut
Teilstrecke: 0,375 km – 0,456
km nicht ausgebaut
Widmungsbeschränkungen: Keine
Das beigefügte Luftbild und
der B-Plan sind Beschlussbestandteil.
Die Widmung ist amtlich bekanntzumachen.
4. z.K. RL Herrn Peschel mit der Bitte um
Zustimmung