Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

3. Beschlussvortrag (Vorschlag der Verwaltung):

 

Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.

 

„Der Bausenat der Stadt Neustadt b. Coburg beschließt, die fertiggestellte Straßenstrecke im Baugebiet „Brand 3. BA“ als Verlängerung der Ortsstraße „Am Brand“ gem. Art. 6 Abs. 1 und 2 BayStrWG i. V. m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG als Ortsstraße zu widmen“.

Die Verlängerung der Straße „Am Brand“ beschreibt sich wie folgt:

 

FlNrn.:                                      267 (Teilfl.) und 568 (Teilfl.) Gemarkung Meilschnitz

Anfangspunkt:                          Einmündung in die Ortsstraße „Am Brand“ FlNr. 267

Gemarkung Meilschnitz

Endpunkt:                                Einmündung in die GVS „Edgar-Müller-Straße“ FlNr. 568 Gemarkung Meilschnitz

Straßenbaulastträger:                Stadt Neustadt b. Coburg

Länge der neu zu

widmenden Strecke:                  0,163 km

Widmungsbeschränkungen:       Keine

Die beigefügten Luftbilder sind Beschlussbestandteil.
Die Widmung ist amtlich bekanntzumachen.

 

„Der Bausenat der Stadt Neustadt b. Coburg beschließt weiter, den neuen Erschließungsweg für die landwirtschaftlichen Flächen im Baugebiet „Brand“ gem. Art. 6 Abs. 1 und 2 BayStrWG i. V. m. Art. 53 Nr. 1 BayStrWG als Feld- und Waldweg zu widmen“.

Der neue Feld- und Waldweg beschreibt sich wie folgt:

 

Art:                                           öffentlicher Feld- und Waldweg, teilweise ausgebaut

Bezeichnung:                            Am Brand

FlNr.:                                        255 (Teilfl.) Gemarkung Meilschnitz

Anfangspunkt:                          Nordöstliche Grundstücksgrenze FlNr. 242/8 Gemarkung

Meilschnitz

Endpunkt:                                Einmündung in die GVS „Edgar-Müller-Straße“ FlNr. 568 Gemarkung Meilschnitz

Straßenbaulastträger:                Stadt Neustadt b. Coburg

Gesamtlänge der neu zu

widmenden Strecke:                  0,456 km

Teilstrecke:                               0,000 km – 0,375 km ausgebaut

Teilstrecke:                               0,375 km – 0,456 km nicht ausgebaut

Widmungsbeschränkungen:       Keine

Das beigefügte Luftbild und der B-Plan sind Beschlussbestandteil.
Die Widmung ist amtlich bekanntzumachen.

4. z.K. RL Herrn Peschel mit der Bitte um Zustimmung