Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

3. Beschlussvortrag (Vorschlag der Verwaltung):

Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.

 

Dem Bauantrag BV-Nr. N-091/20 wegen Nutzungsänderung Frühstücksraum/Küche einer Pension in eine Mikrobrauerei/Sudhaus auf dem Grundstück FlNr.34/2 der Gemarkung Meilschnitz kann in der eingereichten Form nicht zugestimmt werden.

Nach Prüfung der eingereichten Antrags- und Planunterlagen durch die Aufsichtsbehörde und die zu beteiligenden Fachstellen (als formlose Anfrage), wird jedoch ausnahmsweise und insbesondere bei Einhaltung der Auflagen und Bedingungen der Immissionsrechtsbehörde die Mikrobrauerei betreffend sowie unter den entsprechende Auflagen und Bedingungen der Fachstellen wie auch der Bauaufsichtsbehörde, die Genehmigung noch einzureichender, formgerechter Eingabepläne, in Aussicht gestellt werden.

Soweit noch nicht erfolgt, sind im Rahmen des Genehmigungsverfahrens die Zustimmungen der Eigentümer vorgenannter Flurstücke durch den Antragsteller einzuholen oder sie werden im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens durch die Baugenehmigungsbehörde beteiligt.

In Bezug auf die weiteren, vorgenannten abzuklärenden Punkte führt das Stadtbauamt eine

Bauberatung durch.