3. Beschlussvortrag (Vorschlag der Verwaltung):
Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.
Dem Bauantrag BV-Nr. N-091/20
wegen Nutzungsänderung Frühstücksraum/Küche einer Pension in eine
Mikrobrauerei/Sudhaus auf dem Grundstück FlNr.34/2 der Gemarkung Meilschnitz
kann in der eingereichten Form nicht zugestimmt werden.
Nach Prüfung der eingereichten Antrags- und Planunterlagen durch die
Aufsichtsbehörde und die zu beteiligenden Fachstellen (als formlose Anfrage),
wird jedoch ausnahmsweise und insbesondere bei Einhaltung der Auflagen und
Bedingungen der Immissionsrechtsbehörde die Mikrobrauerei betreffend sowie
unter den entsprechende Auflagen und Bedingungen der Fachstellen wie auch der
Bauaufsichtsbehörde, die Genehmigung noch einzureichender, formgerechter
Eingabepläne, in Aussicht gestellt werden.
Soweit noch nicht erfolgt, sind
im Rahmen des Genehmigungsverfahrens die Zustimmungen der Eigentümer
vorgenannter Flurstücke durch den Antragsteller einzuholen oder sie werden im
Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens durch die Baugenehmigungsbehörde
beteiligt.
In Bezug auf die weiteren, vorgenannten abzuklärenden Punkte führt das Stadtbauamt eine
Bauberatung durch.