Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0

2. Sachverhalt

 

Die Schulwegsicherheit ist beim Umzug der Heubischer Schule in die Austraße von sehr hoher Bedeutung.

Schon vor einem Jahr gab es hierzu erste Ortstermine und Besprechungen mit allen Entscheidungsträgern.

 

Sehr schnell wurde festgelegt, dass es bei der Zugangsregelung zum Gebäude Austraße 101 b zu keinen Gefährdungen von Kindern kommen darf, weshalb eine durchgängig geschlossene Bauzaunregelung gewünscht und auch umgesetzt wurde.

 

Dementsprechend war auch klar, dass der Zu- und Ausgang ausschließlich über die Austraße erfolgen kann.

 

Die Busse dürfen nur auf der Fahrbahnseite des Zugangs halten und fahren über den Siemenskreisel bzw. die Röntgenstraße zu den Bushaltestellen.

Beginn und Ende der Haltestellen werden durch Markierung verdeutlicht.

Fahrbahnquerungen sind auszuschließen; gegenüber dem Zugang wird Haltverbot eingerichtet.

 

Einige Eltern werden trotz bereitgestellter Fahrkarten Kinder bringen und abholen.

Hierzu wird eine Elternhaltestelle, ebenfalls nur in Fahrtrichtung Zentrum, angeboten.

Dieses nichtamtliche Verkehrszeichen wird erstmals eingesetzt.

 

Im gesamten Umfeld wird vorgeschlagen, von den rechtlichen Möglichkeiten einer Geschwindigkeitsbeschränkung vor Schulen Gebrauch zu machen, kombiniert mit einer zeitlichen Beschränkung Mo – Fr 7 – 14 h.

In Ferienzeiten kann die Beschilderung auch gedreht oder abgedeckt werden.

 

Über die Schule wird der als Anlage beigefügte Plan an die Eltern verteilt.

 

Anhörung der für die Verkehrsanordnung zu beteiligenden Stellen PI Neustadt und LrA Coburg ist erfolgt.

 


3. Beschlussvortrag (Vorschlag der Verwaltung):

 

Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.

 

Der Verkehrssenat beschließt, den in Anhang beigefügten Beschilderungsplan in der Austraße ab 07. September 2020 umzusetzen.

Die Geschwindigkeitsbeschränkung ist in der Ferienzeit aufzuheben.