2. Sachverhalt
Die
Schulwegsicherheit ist beim Umzug der Heubischer Schule in die Austraße von
sehr hoher Bedeutung.
Schon vor einem Jahr
gab es hierzu erste Ortstermine und Besprechungen mit allen
Entscheidungsträgern.
Sehr schnell wurde
festgelegt, dass es bei der Zugangsregelung zum Gebäude Austraße 101 b zu
keinen Gefährdungen von Kindern kommen darf, weshalb eine durchgängig
geschlossene Bauzaunregelung gewünscht und auch umgesetzt wurde.
Dementsprechend war
auch klar, dass der Zu- und Ausgang ausschließlich über die Austraße erfolgen
kann.
Die Busse dürfen nur
auf der Fahrbahnseite des Zugangs halten und fahren über den Siemenskreisel
bzw. die Röntgenstraße zu den Bushaltestellen.
Beginn und Ende der
Haltestellen werden durch Markierung verdeutlicht.
Fahrbahnquerungen
sind auszuschließen; gegenüber dem Zugang wird Haltverbot eingerichtet.
Einige Eltern werden
trotz bereitgestellter Fahrkarten Kinder bringen und abholen.
Hierzu wird eine
Elternhaltestelle, ebenfalls nur in Fahrtrichtung Zentrum, angeboten.
Dieses nichtamtliche
Verkehrszeichen wird erstmals eingesetzt.
Im gesamten Umfeld
wird vorgeschlagen, von den rechtlichen Möglichkeiten einer
Geschwindigkeitsbeschränkung vor Schulen Gebrauch zu machen, kombiniert mit
einer zeitlichen Beschränkung Mo – Fr 7 – 14 h.
In Ferienzeiten kann
die Beschilderung auch gedreht oder abgedeckt werden.
Über die Schule wird
der als Anlage beigefügte Plan an die Eltern verteilt.
Anhörung der für die
Verkehrsanordnung zu beteiligenden Stellen PI Neustadt und LrA Coburg ist
erfolgt.
3. Beschlussvortrag (Vorschlag der Verwaltung):
Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.
Der Verkehrssenat beschließt, den in Anhang beigefügten Beschilderungsplan in der Austraße ab 07. September 2020 umzusetzen.
Die Geschwindigkeitsbeschränkung ist in der Ferienzeit aufzuheben.