Nachtrag: 20.07.2020

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

2. Sachverhalt

 

Laut Beschluss des Verwaltungssenates vom 17.10.2016 sollen neben den bereits neu gestalteten und installierten Ortseingangstafeln die grünen Stadtplankästen angelehnt an die Gestaltung der Ortseingangstafeln überarbeitet werden.

 

Übertragene Haushaltsmittel in Höhe von 38.000,00 € stehen im Haushalt 2020 zur Verfügung.

 

Nach erster Prüfung empfiehlt die Verwaltung die Umsetzung des Beschlusses nicht in Form einer Überarbeitung oder Renovierung der Kästen zu vollziehen, da die darin verbaute Elektronik, die Uhrzeit, Datum und weitere Informationen via LED-Laufleiste anzeigen sollte, von ständigen Ausfällen betroffen ist.

Weiterhin sind zum Teil die Glasscheiben über den Stadtplänen gesprungen und wesentliche Gehäuseteile stark rostdurchsetzt.

 

Die Stadtplankästen sollten zurückgebaut und an ihre Stelle ein vom Grunddesign den Ortseingangstafeln angepasstes Ständerkonzept mit LED-Beleuchtung gesetzt werden.

Entwürfe hierzu liegen vor.

 

Sofern der Kultur-, Sport- und Städtepartnerschaftssenat dieser Vorgehensweise grundsätzlich zustimmt, würde in Umsetzung des Verwaltungssenatsbeschlusses vom 17.10.2016 die Verwaltung die zur Erstellung nötigen Schritte, wie technische, vertragsrechtliche und verwaltungstechnische Abklärungen, Ausschreibung und bauliche Umsetzung einleiten.

 

 


3. Beschlussvortrag (Vorschlag der Verwaltung):

 

Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.

 

Der Kultur-, Sport- und Städtepartnerschaftsausschuss beschließt:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt die vorgelegte Variante von Info-Tafeln an Stelle der bisherigen Stadtplankästen umzusetzen.
  2. Die benötigten Haushaltsmittel stehen unter HH-Stelle 1.7605.9359 im Haushalt 2020 zur Verfügung.
  3. Etwaige über die unter HH-Stelle 1.7605.9359 zur Verfügung stehenden Mittel hinausgehende Kosten sind über das Budget des Bereichs KST abzudecken.
  4. Der Senat ist über den Fortgang der Umsetzung zu informieren.