Nachtrag: 20.07.2020
Sitzung: 28.07.2020 KS/002/2020
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0
2. Sachverhalt
In der Sitzung vom
23.06.2020 wurde das Gremium über die aktuellen Sachstände zur Thematik
„Bewerbung Kulturhauptstadt Nürnberg“ informiert.
Bisher wurde am
12.07.2019 eine erste Absichtserklärung unterzeichnet, die als reine Interessensbekundung
zur Unterstützung ohne jegliche vertragliche oder finanzielle Bindung zu
verstehen ist.
Die Abgabefrist der
Zweiten Absichtserklärung wurde wegen des Ausbruchs der Corona-Pandemie nun auf
den 31.07.2020 terminiert.
Mit Abgabe der zweiten
Erklärung würde sich, wie in der Sitzung vom 23.06.2020 vorgetragen, die Stadt
Neustadt vertraglich und finanziell binden.
Die Verwaltung war
beauftragt zu recherchieren, in wie weit sich der Landkreis Coburg in dieser
Sache einbrächte.
Die vorgegebene
Beteiligung in Höhe von 1,00 € je Einwohner pro Jahr, auf eine Laufzeit von 5
Jahren würde einen Finanzmitteleinsatz in Höhe von 400.000,00 € für den Kreis
mit sich bringen.
Darüber hinaus würde
Personal für die Planung und Umsetzung damit verbundener Projekte gebunden
werden.
Eine Beteiligung ist
daher nicht vorgesehen.
Für die Stadt
Neustadt lägen der Finanzaufwand im gesamten 5-Jahres Zeitraum bei rund
76.000,00 €, zuzüglich Personalkosten.
Obwohl die
konzeptionelle Idee des Bereiches KST, das Internationale PuppenFestival als
Projekt einzubinden, Chancen hinsichtlich einer Neugestaltung bzw. Aufwertung
des Festivals in Bezug auf den europäischen Gedanken, auch im Hinblick auf die
Bewerbung für den Europapreis, eine gute Basis für eine Beteiligung bilden
würde, erscheinen die Beteiligungsbedingungen zu risikoreich.
Wie vorgestellt
müssen die Beteiligungszahlungen zunächst an den Bewerber geleistet werden.
Das zuständige
Gremium des Bewerbers befindet im Anschluss darüber, in wie weit die vom
Zahlungsleistenden eingebrachten Konzepte förderlich für den Bewerbungsvorgang
selbst sind und entscheidet darüber, ob und in welchem Umfang von den
eingezahlten Geldern Finanzmittel zur Umsetzung des Projektes zurückfließen.
Die Verwaltung
empfiehlt, in Abstimmung mit Oberbürgermeister Rebhan, von einer weiteren
Beteiligung der Stadt Neustadt bei Coburg abzusehen.
3. Beschlussvortrag (Vorschlag der Verwaltung):
Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.
Der Kultur-, Sport- und Städtepartnerschaftsausschuss beschließt:
- Die Stadt Neustadt wird sich nicht weiterhin an der Unterstützung zur Bewerbung der Stadt Nürnberg zu „Kulturhauptstadt“ beteiligen.
- Die zweite Absichtserklärung mit Fristsetzung 31.07.2020 ist nicht abzugeben.
- Die Verwaltung wird beauftragt die zuständigen Stellen der Stadt Nürnberg in Kenntnis zu setzen.