Nachtrag: 20.07.2020

Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

2. Sachverhalt

 

 

In der Sitzung vom 23.06.2020 wurde das Gremium über die aktuellen Sachstände zur Thematik „Bewerbung Kulturhauptstadt Nürnberg“ informiert.

 

Bisher wurde am 12.07.2019 eine erste Absichtserklärung unterzeichnet, die als reine Interessensbekundung zur Unterstützung ohne jegliche vertragliche oder finanzielle Bindung zu verstehen ist.

 

Die Abgabefrist der Zweiten Absichtserklärung wurde wegen des Ausbruchs der Corona-Pandemie nun auf den 31.07.2020 terminiert.

Mit Abgabe der zweiten Erklärung würde sich, wie in der Sitzung vom 23.06.2020 vorgetragen, die Stadt Neustadt vertraglich und finanziell binden.

 

Die Verwaltung war beauftragt zu recherchieren, in wie weit sich der Landkreis Coburg in dieser Sache einbrächte.

Die vorgegebene Beteiligung in Höhe von 1,00 € je Einwohner pro Jahr, auf eine Laufzeit von 5 Jahren würde einen Finanzmitteleinsatz in Höhe von 400.000,00 € für den Kreis mit sich bringen.

Darüber hinaus würde Personal für die Planung und Umsetzung damit verbundener Projekte gebunden werden.

Eine Beteiligung ist daher nicht vorgesehen.

 

Für die Stadt Neustadt lägen der Finanzaufwand im gesamten 5-Jahres Zeitraum bei rund
76.000,00 €, zuzüglich Personalkosten.

 

Obwohl die konzeptionelle Idee des Bereiches KST, das Internationale PuppenFestival als Projekt einzubinden, Chancen hinsichtlich einer Neugestaltung bzw. Aufwertung des Festivals in Bezug auf den europäischen Gedanken, auch im Hinblick auf die Bewerbung für den Europapreis, eine gute Basis für eine Beteiligung bilden würde, erscheinen die Beteiligungsbedingungen zu risikoreich.

Wie vorgestellt müssen die Beteiligungszahlungen zunächst an den Bewerber geleistet werden.

Das zuständige Gremium des Bewerbers befindet im Anschluss darüber, in wie weit die vom Zahlungsleistenden eingebrachten Konzepte förderlich für den Bewerbungsvorgang selbst sind und entscheidet darüber, ob und in welchem Umfang von den eingezahlten Geldern Finanzmittel zur Umsetzung des Projektes zurückfließen.

 

Die Verwaltung empfiehlt, in Abstimmung mit Oberbürgermeister Rebhan, von einer weiteren Beteiligung der Stadt Neustadt bei Coburg abzusehen.

 

 

 

 


3. Beschlussvortrag (Vorschlag der Verwaltung):

 

Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.

 

Der Kultur-, Sport- und Städtepartnerschaftsausschuss beschließt:

 

  1. Die Stadt Neustadt wird sich nicht weiterhin an der Unterstützung zur Bewerbung der Stadt Nürnberg zu „Kulturhauptstadt“ beteiligen.
  2. Die zweite Absichtserklärung mit Fristsetzung 31.07.2020 ist nicht abzugeben.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt die zuständigen Stellen der Stadt Nürnberg in Kenntnis zu setzen.