3. Beschlussvortrag (Vorschlag der Verwaltung):
Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.
Dem Bauantrag BV-Nr. V-090/20 wegen Neubau eines
Einfamilienwohnhauses mit Doppelcarport auf dem Flurstück Nr. 170 der Gemarkung
Haarbrücken kann in der eingereichten Form leider nicht zugestimmt werden, da
folgende Punkte dagegensprechen:
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Die geplante Kniestockhöhe von 1,25 m
widerspricht den Festsetzungen des B-Planes und fügt sich nach Kenntnis des
Stadtbauamtes auch nicht in die Eigenart der näheren Umgebung ein.
Die dafür erforderliche Abweichung/Befreiung kann daher nicht zugelassen
werden.
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Die Außenfassade aus Holz in Doppelblock-Holzbauweise
und grauer Farbgebung widerspricht den Festsetzungen des B-Planes und fügt sich
letztlich nicht in die Eigenart der näheren Umgebung ein.
Das Bauamt führt eine Bauberatung durch.