Beschluss: einstimmig abgelehnt

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0

3. Beschlussvortrag (Vorschlag der Verwaltung):

 

Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.

 

Dem Bauantrag BV-Nr. V-090/20 wegen Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelcarport auf dem Flurstück Nr. 170 der Gemarkung Haarbrücken kann in der eingereichten Form leider nicht zugestimmt werden, da folgende Punkte dagegensprechen:

-       Die geplante Kniestockhöhe von 1,25 m widerspricht den Festsetzungen des B-Planes und fügt sich nach Kenntnis des Stadtbauamtes auch nicht in die Eigenart der näheren Umgebung ein.
Die dafür erforderliche Abweichung/Befreiung kann daher nicht zugelassen werden.


-       Die Außenfassade aus Holz in Doppelblock-Holzbauweise und grauer Farbgebung widerspricht den Festsetzungen des B-Planes und fügt sich letztlich nicht in die Eigenart der näheren Umgebung ein.


Das Bauamt führt eine Bauberatung durch.