Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0

3. Beschlussvortrag (Vorschlag der Verwaltung):

 

Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.

 

 

Dem Bauantrag BV-Nr. V-093/20 wegen Anbau und Aufstockung des bestehenden Wohnhauses auf dem Grundstück FlNr. 197/2 der Gemarkung Ketschenbach kann in der eingereichten Form nicht zugestimmt werden.

Eine Baugenehmigung wird jedoch bei Einhaltung und Umsetzung der vorgenannten Punkte in Aussicht gestellt.
Insbesondere müssen die Zustimmungen der Eigentümer der betroffenen Nachbargrundstücke vorliegen, damit auf Grundlage der vom Entwurfsverfasser noch nachzureichenden Abstandsflächenberechnungen und exakten Abstandsflächendarstellungen die Abstandsflächenübernahmen oder Zumessungen zum Baugrundstück wie auch die abstandsflächenrechtlichen Abweichungen zugelassen werden können.

Das Stadtbauamt führt eine Bauberatung durch.



Elke Protzmann
Dritte Bürgermeisterin