Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0

3. Beschlussvortrag (Vorschlag der Verwaltung):

 

Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.

 

Dem Bauantrag BV-Nr. V-126/20 auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit einer Gewerbeeinheit und 3 Stellplätzen auf dem Grundstück FlNr. 30 der Gem. Fechheim kann, entsprechend den vorgenannten Ausführungen, zugestimmt und die Baugenehmigung unter Einhaltung der brandschutzrechtlichen Vorgaben (Einspringender Winkel) unter entsprechenden Auflagen und Bedingungen erteilt werden.