Beschluss: einstimmig abgelehnt

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 8, Anwesend: 0, Befangen: 0

3. Beschlussvortrag (Vorschlag der Verwaltung):

 

Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.

 

Dem Bauantrag BV-Nr. V-096/20 auf Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf Flurstück 39 der Gem. Höhn (Höhner Straße 23) kann nicht zugestimmt werden.
Das beantragte Vorhaben fügt sich gestalterisch wegen der geplanten Walmdachkonstruktion nicht in die Eigenart der näheren Umgebung ein.
Das Bauamt führt eine Bauberatung durch.
Die erforderlichen Mindestabstände (3,0 m) wären, entgegen der vorliegenden Planung, zu allen Grundstücksgrenzen hin einzuhalten.