3. Beschlussvortrag (Vorschlag der Verwaltung):
Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.
Dem Bauantrag BV-Nr. V-116/20 (von Herrn Marco Luther) wegen Errichtung eines „Bungalows“ auf einer Teilfläche des Flurstücks 24/1 der Gem. Weimersdorf (Wildparkweg 1) kann in der eingereichten Form nicht zugestimmt werden.
Eine Genehmigung wird jedoch in Aussicht gestellt, sofern das Baugrundstück um 3,0 m nach Süden verlängert und das beantragte Gebäude gleichfalls soweit nach Süden verschoben wird, dass ein Mindestabstand von 3,0 m zwischen Freisitzüberdachung und nördlicher Grundstücksgrenze (Flurstück Nr. 19 Gem. Weimersdorf) verbleibt.