3. Beschlussvortrag (Vorschlag der Verwaltung):
Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.
An
den Bausenat
mit folgendem Beschlussantrag:
Der Bausenat der Stadt Neustadt
b. Coburg fasst folgenden Beschluss:
Das Wasserwirtschaftsamt Kronach
wird jedoch darauf hingewiesen, dass die aktuellen Hochwasserkartierungen mit 2015 abgezeichnet wurden,
auf Grundkartenmaterial nach eigenen Aussagen von 2011 basieren. Gerade für
ein derart wichtiges Anliegen, wie die Festsetzung der
Überschwemmungsgebiete, wo es um das Wohl der Allgemeinheit geht, sollten
aktuelle, dem Stand der Planung entsprechende Grundkarten verwendet werden. Das
Wasserwirtschaftsamt Kronach sollte die Diskrepanz richtigstellen. |