Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0

3. Beschlussvortrag (Vorschlag der Verwaltung):

 

Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.

 

An den Bausenat
mit folgendem Beschlussantrag:

 

 

Der Bausenat der Stadt Neustadt b. Coburg fasst folgenden Beschluss:


Die Stadt Neustadt b. Coburg stimmt dem Entwurf der
Verordnung über das Überschwemmungsgebiet an der Steinach auf dem Gebiet der Stadt Neustadt b. Coburg und der Gemeinde Sonnefeld vom Flusskilometer 15,2 bis Flusskilometer 21,8 zu.

 

Das Wasserwirtschaftsamt Kronach wird jedoch darauf hingewiesen, dass die aktuellen Hochwasserkartierungen mit 2015 abgezeichnet wurden, auf Grundkartenmaterial nach eigenen Aussagen von 2011 basieren. Gerade für ein derart wichtiges Anliegen, wie die Festsetzung der Überschwemmungsgebiete, wo es um das Wohl der Allgemeinheit geht, sollten aktuelle, dem Stand der Planung entsprechende Grundkarten verwendet werden.

 

Das Wasserwirtschaftsamt Kronach sollte die Diskrepanz richtigstellen.