Sitzung: 20.10.2020 KS/003/2020
Beschluss: zur Kenntnis genommen
2. Sachverhalt
Mit Einbruch der
Corona-Pandemie im März 2020 fielen zwar sämtliche Veranstaltungen im
Arbeitsbereich Kultur Sport Tourismus der Stadtverwaltung Neustadt weg, jedoch
kam im gleichen Zuge eine recht große Anzahl neuer Aufgaben hinzu.
Der Publikumsverkehr
und die Gebäudeverwaltung mussten neu organisiert werden. Hierzu wurden
Einzeltermine für Bürger mit telefonischer Voranmeldung, zwei
Besprechungstische mit Plexiglastrennwand, ein Funk-Klingel-System, eine
spezielle Kennzeichnung der Eingänge sowie ein Wegeleitsystem für Mitarbeiter
und Besucher eingerichtet. Das Gebäude wurde mit Hinweisschildern versehen und
Desinfektionsmittelspendern ausgestattet.
Für das Gebäude der
kultur.werk.stadt mit seinen verschiedenen Räumen musste zudem ein Hygiene- und
Schutzkonzept erstellt werden. Hinzu kamen entsprechende Konzepte für die
Stadtbücherei, die städtischen Schulturnhallen und Gymnastikräume, für
Frankenhalle und Freisportanlage sowie das Familienzentrum. Alle genannten
Räumlichkeiten mussten ebenfalls mit Hinweisschildern und
Desinfektionsmittelspendern ausgestattet werden.
Im Sommer 2020
wurden die Richtlinien der Bayerischen Staatsregierung gelockert und
Veranstaltungen unter freiem Himmel wieder möglich. Mit dem
Stille-Helden-Konzert der Dorfrocker, dem Kinosommer im Freizeitpark sowie der
Konzertreihe im Garten der kultur.werk.stadt wurden erste Versuche unternommen,
die kulturelle Tristesse zu beheben. Jede der Veranstaltungen war mit höherem
Arbeitsaufwand als bisher verbunden, da es einer coronabedingten
Neuorganisation in Bezug auf den Besuchereinlass, das Ticketsystem sowie die
Sitzplatzverteilung bedurfte. Die Erstellung jeweiliger Hygiene- und
Schutzkonzepte übernahm der Bereich Kultur Sport Tourismus selbstständig auf
Grundlage der geltenden ministeriellen Corona-Richtlinien und stimmte nur
Details vor Ort mit dem Ordnungsamt der Stadt Neustadt ab.
Mit dem Zuwachs an
Lockerungen gingen vor allem nach Ende der bayerischen Sommerferien vielfache
Änderungen im Bereich des Sport- und Wettkampfbetriebs in städtischen
Turnhallen einher. Regelmäßig musste geprüft werden, ob und wie sich die
aktuellen Corona-Richtlinien geändert hatten. Jede Änderung musste im bisher
vorliegenden Hygiene- und Schutzkonzept der Sportstätten aufgenommen werden und
ggf. den räumlichen Gegebenheiten vor Ort angepasst werden. Damit einher gingen
die Informationsweitergabe an Schulen, Hausmeister und Vereine sowie das
Einsammeln von Hygiene- und Schutzkonzepten der jeweiligen Vereinsuntergruppen
als Voraussetzung zur Nutzung einer städtischen Turnhalle. Des Weiteren war die
regelmäßige Prüfung der Vorgaben der einzelnen Sportfachverbände nötig.
Hinsichtlich der Erwägung, die Duschen in den Turnhallen zu öffnen, bedurfte es
außerdem einer Ortsbegehung und Prüfung der Sanitäranlagen sowie der jeweiligen
Heizungs- und Lüftungsanlage einer jeden Sportstätte.
Zahlreiche
telefonische Anfragen von Vereinen erforderten die Kenntnis der geltenden
Richtlinien sowie die Weitergabe korrekter Auskünfte.
Hinzu kamen die
Richtlinien im Bereich der Laienmusik, kultureller Veranstaltungen, von
Ausstellungsräumen, Museen und Freizeiteinrichtungen, von Gastronomie und
Sitzungen bzw. Veranstaltungen mit bestimmtem Teilnehmerkreis.
Der Bereich Kultur
Sport Tourismus arbeitete die letzten Wochen mit Hochdruck an der
Veröffentlichung aktualisierter sowie teils neu verfasster Hygiene- und
Schutzkonzepte für den Sport- und Wettkampfbetrieb für Schulen und Vereine in
allen städtischen Turnhallen, für kulturelle Veranstaltungen in der Mehrzweckhalle
und Frankenhalle inklusive Benutzungsverträgen sowie am neuen Hygiene- und
Schutzkonzept der kultur.werk.stadt einschließlich dem ebenfalls neu erstellten
Raumbuchungsformular sowie Mietvertrag für externe Raumnutzer.
Der Senat wird
hiermit über das erhöhte Arbeitspensum des Bereiches Kultur Sport Tourismus
aufgrund der bestehenden Corona-Pandemie informiert und nimmt das erweiterte
Leistungsspektrum dieses Verwaltungsbereiches zur Kenntnis.