Beschluss: zur Kenntnis genommen

2. Sachverhalt

Mit Einbruch der Corona-Pandemie im März 2020 fielen zwar sämtliche Veranstaltungen im Arbeitsbereich Kultur Sport Tourismus der Stadtverwaltung Neustadt weg, jedoch kam im gleichen Zuge eine recht große Anzahl neuer Aufgaben hinzu.

 

Der Publikumsverkehr und die Gebäudeverwaltung mussten neu organisiert werden. Hierzu wurden Einzeltermine für Bürger mit telefonischer Voranmeldung, zwei Besprechungstische mit Plexiglastrennwand, ein Funk-Klingel-System, eine spezielle Kennzeichnung der Eingänge sowie ein Wegeleitsystem für Mitarbeiter und Besucher eingerichtet. Das Gebäude wurde mit Hinweisschildern versehen und Desinfektionsmittelspendern ausgestattet.

 

Für das Gebäude der kultur.werk.stadt mit seinen verschiedenen Räumen musste zudem ein Hygiene- und Schutzkonzept erstellt werden. Hinzu kamen entsprechende Konzepte für die Stadtbücherei, die städtischen Schulturnhallen und Gymnastikräume, für Frankenhalle und Freisportanlage sowie das Familienzentrum. Alle genannten Räumlichkeiten mussten ebenfalls mit Hinweisschildern und Desinfektionsmittelspendern ausgestattet werden.

 

Im Sommer 2020 wurden die Richtlinien der Bayerischen Staatsregierung gelockert und Veranstaltungen unter freiem Himmel wieder möglich. Mit dem Stille-Helden-Konzert der Dorfrocker, dem Kinosommer im Freizeitpark sowie der Konzertreihe im Garten der kultur.werk.stadt wurden erste Versuche unternommen, die kulturelle Tristesse zu beheben. Jede der Veranstaltungen war mit höherem Arbeitsaufwand als bisher verbunden, da es einer coronabedingten Neuorganisation in Bezug auf den Besuchereinlass, das Ticketsystem sowie die Sitzplatzverteilung bedurfte. Die Erstellung jeweiliger Hygiene- und Schutzkonzepte übernahm der Bereich Kultur Sport Tourismus selbstständig auf Grundlage der geltenden ministeriellen Corona-Richtlinien und stimmte nur Details vor Ort mit dem Ordnungsamt der Stadt Neustadt ab.

 

Mit dem Zuwachs an Lockerungen gingen vor allem nach Ende der bayerischen Sommerferien vielfache Änderungen im Bereich des Sport- und Wettkampfbetriebs in städtischen Turnhallen einher. Regelmäßig musste geprüft werden, ob und wie sich die aktuellen Corona-Richtlinien geändert hatten. Jede Änderung musste im bisher vorliegenden Hygiene- und Schutzkonzept der Sportstätten aufgenommen werden und ggf. den räumlichen Gegebenheiten vor Ort angepasst werden. Damit einher gingen die Informationsweitergabe an Schulen, Hausmeister und Vereine sowie das Einsammeln von Hygiene- und Schutzkonzepten der jeweiligen Vereinsuntergruppen als Voraussetzung zur Nutzung einer städtischen Turnhalle. Des Weiteren war die regelmäßige Prüfung der Vorgaben der einzelnen Sportfachverbände nötig. Hinsichtlich der Erwägung, die Duschen in den Turnhallen zu öffnen, bedurfte es außerdem einer Ortsbegehung und Prüfung der Sanitäranlagen sowie der jeweiligen Heizungs- und Lüftungsanlage einer jeden Sportstätte.

Zahlreiche telefonische Anfragen von Vereinen erforderten die Kenntnis der geltenden Richtlinien sowie die Weitergabe korrekter Auskünfte.

 

Hinzu kamen die Richtlinien im Bereich der Laienmusik, kultureller Veranstaltungen, von Ausstellungsräumen, Museen und Freizeiteinrichtungen, von Gastronomie und Sitzungen bzw. Veranstaltungen mit bestimmtem Teilnehmerkreis.

 

Der Bereich Kultur Sport Tourismus arbeitete die letzten Wochen mit Hochdruck an der Veröffentlichung aktualisierter sowie teils neu verfasster Hygiene- und Schutzkonzepte für den Sport- und Wettkampfbetrieb für Schulen und Vereine in allen städtischen Turnhallen, für kulturelle Veranstaltungen in der Mehrzweckhalle und Frankenhalle inklusive Benutzungsverträgen sowie am neuen Hygiene- und Schutzkonzept der kultur.werk.stadt einschließlich dem ebenfalls neu erstellten Raumbuchungsformular sowie Mietvertrag für externe Raumnutzer.

 

Der Senat wird hiermit über das erhöhte Arbeitspensum des Bereiches Kultur Sport Tourismus aufgrund der bestehenden Corona-Pandemie informiert und nimmt das erweiterte Leistungsspektrum dieses Verwaltungsbereiches zur Kenntnis.