Christine Schirmer trägt den Sachstand vor.
Beschluss:
Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.
Der Verwaltungssenat der Stadt Neustadt b. Coburg fasst folgenden Beschluss:
Die Stadt Neustadt b. Coburg erhebt gegen die 24. Änderung des
Flächennutzungsplans „Sondergebiet Weiher, Frohnlach“ der Gemeinde Ebersdorf b.
Coburg keine Bedenken.