Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Christine Schirmer berichtet.


Beschluss:

 

Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.

Der Verwaltungssenat der Stadt Neustadt b. Coburg fasst folgenden Beschluss:


Die Stadt Neustadt b. Coburg erhebt gegen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Sondergebiet Weiher, Frohnlach“ der Gemeinde Ebersdorf b. Coburg keine Bedenken.