Christine Schirmer berichtet.
Beschluss:
Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.
Der Verwaltungssenat der Stadt Neustadt b. Coburg fasst folgenden Beschluss:
Die Stadt Neustadt b. Coburg erhebt gegen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan
mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Sondergebiet Weiher, Frohnlach“ der
Gemeinde Ebersdorf b. Coburg keine Bedenken.