Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0

Berichterstatterin Christine Schirmer


Beschluss:

 

Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.

 

Der Stadtrat der Stadt Neustadt b. Coburg fasst folgenden Beschluss:

 

Das Plangebiet befindet sich südlich der Kernstadt, im Bereich der Austraße/Marie-Curie-Straße. Im Zuge des Verfahrens sollen für den Bereich der neu aufzuplanenden Grundstücksflächen mit den Flurnummern 2246, 2247, 2248, 2249, 2251, 2254, 2268/30 sowie Teilflächen der Flurnummern 2269/8 und 2269/10 der Gemarkung Neustadt b. Coburg die Festsetzungen zum rechtskräftigen Bebauungsplan „Südwest“ aufgehoben werden. Die bereits bebaute Bebauungsplanfläche bleibt hiervon unbenommen. Der Geltungsbereich ist auf dem beiliegenden Lageplan in der Fassung vom 22.07.2020 durch die schwarz markierte Grenze des räumlichen Geltungsbereiches (§ 9 Abs.7 BauGB) gekennzeichnet. Die im Geltungsbereich festgesetzte Fläche ist als „Gewerbegebiet“ nach § 8 BauNVO auszuweisen. Das Änderungsareal umfasst ca. 1,99 ha. Die Stadtplanung wird beauftragt, einen entsprechenden Bebauungsplanentwurf zu erarbeiten.

 

Der zukünftige Bebauungsplanentwurf ist nicht aus dem rechtswirksamen Flächennutzungsplan entwickelt. Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren geändert.

 

Der beiliegende Lageplan ist Beschlussbestandteil.