Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0

Berichterstatterin Christine Schirmer


Beschluss:

 

Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.

 

Der Stadtrat der Stadt Neustadt b. Coburg fasst folgenden Beschluss:

Das 3. vereinfachte Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans für den Bereich „Südwest“ umfasst die Flurnummern 2246, 2247, 2248, 2249, 2251, 2254, 2268/30 sowie Teilflächen der Flurnummern 2269/8 und 2269/10 der Gemarkung Neustadt b. Coburg.

Die Größe des Areals beträgt ca. 1,99 ha. Die Grenze des räumlichen Geltungsbereiches für das Änderungsgebiet geht aus dem beiliegenden Plan des Baureferates vom 22.07.2020 im M 1:2.000 hervor. Das Gebiet ist zukünftig als „gewerbliche Baufläche“ gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 3 BauNVO darzustellen.

 

Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren zum Bebauungsplanentwurf durchgeführt.

Der beiliegende Bestandsplan und der Flächennutzungsplanentwurf sind Beschlussbestandteil.