Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0

Berichterstatterin Christine Schirmer

 

 

Stadtrat Thomas Büchner weist auf die Lichtverschmutzung des Hochregallagers der Firma Sauer hin. Es könnten z. B. Zeitschaltuhren eingebaut werden, die das Licht gezielter steuern. Er bittet die Verwaltung dies künftig in Vorlagen/Stellungnahmen mit einzuarbeiten

 

Christine Schirmer erklärt, dass in diesem Fall keine Stellungnahme einfließen könne, da der Geltungsbereich außerhalb dieses Verfahrens sei. Man könne Kontakt mit der Gemeinde Föritztal aufnehmen und das Thema ansprechen.

 


Beschluss:

 

Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.

 

Der Stadtrat der Stadt Neustadt b. Coburg fasst folgenden Beschluss:


Die Stadt Neustadt b. Coburg erhebt gegen die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans für das Industriegebiet „Am Rohof II, Teilbereich IV“, Gemeinde Föritztal folgende Bedenken:

 

Für das Vorhaben bezieht man sich auf eine schalltechnische Untersuchung zur Geräuschentwicklung aus dem Jahr 2013. Dieses Gutachten liegt nicht vor. Um hier eine aussagekräftige Beurteilung der Auswirkungen (Gesamtbelastung Lärm hinsichtlich der dort ansässigen Betriebe) auf die nächstgelegenen Ortsteile von Neustadt zu bekommen, ist die schalltechnische Untersuchung vorzulegen. Hinsichtlich Lärmschutz auch im Zusammenhang mit weiteren geplanten Gewerbe- und Industriegebieten sind die Belange der Bevölkerung der Stadt Neustadt zu prüfen und zu berücksichtigen.