Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

3. Beschlussvortrag (Vorschlag der Verwaltung):

 

Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.

 

An den Bausenat
mit folgendem Beschlussantrag:

Der Bausenat der Stadt Neustadt b. Coburg nimmt von dem erstellten Bebauungsplanentwurf „Südwest“ im Maßstab M 1:1.000 in der Fassung vom 02.12.2020 Kenntnis und beauftragt die Stadtplanung auf Grundlage dieses Entwurfes weiterzuarbeiten.

 

Anschließend ist der Bebauungsplanentwurf der 1. Vereinfachten Änderung auf die Dauer eines Monats für die Öffentlichkeit und für die Träger öffentlicher Belange sowie Nachbarkommunen entsprechend den Vorschriften des BauGBs öffentlich auszulegen.