Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

3. Beschlussvortrag (Vorschlag der Verwaltung):

 

Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.

 

Dem Bauantrag BV-Nr. V-147/20 der Antragsteller (Doris und Frank Braunschmidt) wegen Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport auf den Flurstücken Nrn. 437/18 und 437/21 (Friedensstraße 3) in Wildenheid wird zugestimmt.

 

Das Gebäude fügt sich entsprechend § 34 BauGB, im Hinblick auf die Stellung des Wohngebäudes (traufseitig) zur Friedensstraße, wie auch die Ausbildung des Daches (Walmdach mit ca. 25° Dachneigung), in die Eigenart der näheren Umgebung und des Straßenbildes ein.

 

Das Baugrundstück ist zu bilden, indem die beiden Flurstücke miteinander verschmolzen werden.

 

Die Baugenehmigung kann bei Einhaltung der einschlägigen baurechtlichen Vorschriften erteilt werden.