3. Beschlussvortrag (Vorschlag der Verwaltung):
Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.
Die Bauverwaltung
schlägt vor, wie oben dargestellt, die restliche Teilfläche der FlNr. 727/3
Gemarkung Neustadt förmlich nach Art. 6 i.V.m. Art. 53 Nr. 2 BayStrWG als
beschränkt-öffentl. Weg mit der Bezeichnung „Weg Parkplatz Anger - Coburger
Straße“ zu widmen.
Der Bausenat
beschließt weiter, wie oben dargestellt, die restliche Teilfläche der FlNr. 142
und eine Teilfläche der FlNr. 140/26, beide Gemarkung Wildenheid, förmlich nach
Art. 6 i.V.m. Art. 53 Nr. 2 BayStrWG mit der Bezeichnung „Gehrenstraße“ als
beschränkt-öffentl. Weg zu widmen.
4. z.K. RL Herr Peschel mit der Bitte um
Einverständnis