Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

3. Beschlussvortrag (Vorschlag der Verwaltung):

 

Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.

 

Die Bauverwaltung schlägt vor, wie oben dargestellt, die restliche Teilfläche der FlNr. 727/3 Gemarkung Neustadt förmlich nach Art. 6 i.V.m. Art. 53 Nr. 2 BayStrWG als beschränkt-öffentl. Weg mit der Bezeichnung „Weg Parkplatz Anger - Coburger Straße“ zu widmen.

 

Der Bausenat beschließt weiter, wie oben dargestellt, die restliche Teilfläche der FlNr. 142 und eine Teilfläche der FlNr. 140/26, beide Gemarkung Wildenheid, förmlich nach Art. 6 i.V.m. Art. 53 Nr. 2 BayStrWG mit der Bezeichnung „Gehrenstraße“ als beschränkt-öffentl. Weg zu widmen.

 

4. z.K. RL Herr Peschel mit der Bitte um Einverständnis