Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

3. Beschlussvortrag (Vorschlag der Verwaltung):

 

Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.

 

Der geplanten Nutzugsänderung der bestehenden Gerätehütte in einen Offenstall für bis zu vier Pferden sowie die Nutzung des FlSt. Nr. 79/5 der Gemarkung Thann als s. g. sonstiges Vorhaben im Einzelfall entsprechend § 35, Abs. 2, 3 und 4, BauGB wird unter Einhaltung der baurechtlichen Vorschriften sowie insbesondere der Auflagen und Bedingungen der Fachbehörden vom Grundsatz her zugestimmt.


Da die v. g. Nutzung, entsprechend dem Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, wegen der fehlenden Weideflächen temporär, d.h. auf die Zeit der Wintermonate begrenzt werden soll, wird die Nutzungsgenehmigung auf 3 Jahre befristet und beim Auftreten von Missständen jederzeit widerruflich unter der Bedingung erteilt, dass diese Nutzung nur während der Wintermonate erfolgt.