Beschluss: zurückgestellt

3. Beschlussvortrag (Vorschlag der Verwaltung):

 

Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.

 

An den Bausenat
mit folgendem Beschlussantrag

 

Der Bausenat empfiehlt dem Stadtrat der Stadt Neustadt b. Coburg, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Stadtrat der Stadt Neustadt b. Coburg beschließt, die im Rahmen der öffentlichen Auslegung zur 3. vereinfachten Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Südwest“ vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen, wie in der Anlage 1 beigefügten Zusammenstellung des Baureferates vom 10.03.2021, zu würdigen. Das Ergebnis der Abwägung ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mitzuteilen. Die Anlage 1 ist Beschlussbestandteil.

Der Stadtrat der Stadt Neustadt b. Coburg stellt den vom Baureferat ausgearbeiteten Entwurf zum 3. vereinfachten Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans im Bereich „Südwest“ in der Fassung vom 19.01.2021, mit Begründung in der Fassung vom 19.01.2019, fest. Das Genehmigungsverfahren gemäß § 6 BauGB ist zu veranlassen.