Beschluss: zurückgestellt

3. Beschlussvortrag (Vorschlag der Verwaltung):

 

Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.

 

1.   An den Bausenat
mit folgendem Beschlussantrag:

 

1. Der Bausenat empfiehlt dem Stadtrat der Stadt Neustadt b. Coburg, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Stadtrat der Stadt Neustadt b. Coburg beschließt, die im Rahmen der öffentlichen Auslegung zur 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans „Südwest“ vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen, wie in der Anlage 1 beigefügten Zusammenstellung des Baureferates vom 10.03.2021, zu würdigen. Das Ergebnis der Abwägung ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mitzuteilen.
Die Anlage 1 ist Beschlussbestandteil.

2. Der Stadtrat der Stadt Neustadt beschließt weiterhin, die als Anlage 2 beigefügte Satzung zu erlassen. Die Anlage 2 ist Beschlussbestandteil.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anlage 2

 

Satzung
der Stadt Neustadt b. Coburg über die

1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans

“Südwest“

Verfahren gemäß § 13 BauGB

 

Auf Grundlage der §§ 2, 10, des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) i. V. m. Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786) i. V. m. Planzeichenverordnung (PlanZV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Dezember 1990 (BGBl. 1991 I S. 58), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 4. Mai 2017 (BGBl. I S. 1057) i. V. m. der Bayerischen Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom

14. August 2007 (GVBl. S. 588, BayRS 2132-1-B), zuletzt durch § 1 Abs. 156 der Verordnung vom 26.März 2019 (GVBl. S. 98) geändert i. V. m. Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch

§ 1 Abs. 38 der Verordnung vom 26. März 2019 (GVBl. S. 98)

erlässt die Stadt Neustadt b. Coburg folgende Satzung über die

 

1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans „Südwest“

 

§ 1
Räumlicher Geltungsbereich

Der räumliche Geltungsbereich ergibt sich aus Planzeichnung

der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplans „Südwest“.

§ 2

Bestandteile

Die Satzung über die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplans „Südwest“ besteht aus:

 

1. Planzeichnung, Maßstab M 1:1.000, i. d. F. vom 14.01.2021,

2. Textliche Festsetzungen vom 14.01.2021,

 

Beigefügt sind:

 

1. Begründung vom 14.01.2021

 

§ 3
In-Kraft-Treten

Dieser Bebauungsplan tritt gem. § 10 BauGB mit der

ortsüblichen Bekanntmachung in Kraft.