Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

3. Beschlussvortrag (Vorschlag der Verwaltung):

 

Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.

 

Der Bausenat beschließt, wie oben dargestellt, die FlNrn. 114, 280/3 und 280/5 der Gemarkung Fechheim zur Ortsstraße aufzustufen. Straßenbaulastträger wäre weiterhin die Stadt Neustadt b. Coburg, die Länge von 0,157 km und die die Bezeichnung „Schulthesiusstraße“ bleiben unverändert, Widmungsbeschränkungen sind nicht vorgesehen.

 

 

4. z.K. RL Herr Peschel mit der Bitte um Einverständnis