Beschluss: zur Kenntnis genommen

2. Sachverhalt

 

Mit dem Nachtrag zum Bundeshaushalt 2020 stellte der Bundestag insgesamt 800 Millionen Euro für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereich Sport, Jugend und Kultur" (SJK) zur Verfügung. Um dem Investitionsstau bei der Sanierung kommunaler Infrastruktur zu begegnen, hat der Deutsche Bundestag die Mittel für das SJK-Programm aufgestockt. Der Bundeszuschuss soll zwischen 0,5 und 3 Millionen Euro pro Projekt liegen.

 

Gefördert werden investive Projekte mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung. Auch die Wirkung der Projekte für den gesellschaftlichen Zusammenhalt sowie die soziale Integration in der Kommune und die Stadt(teil)entwicklungspolitik spielen eine Rolle. Die Projekte sollen darüber hinaus einen Beitrag zum Klimaschutz aufweisen und über ein überdurchschnittliches Investitionsvolumen oder hohes Innovationspotenzial verfügen.

 

Unter kürzester Vorlaufzeit wurde durch 2. Bgm. Stingl in Kooperation mit Koll. Andreas Fischer (Ref. 4) unter Zuarbeit des Bereiches KST der Förderantrag mit dem Projektthema „Sanierung und Ertüchtigung der städtischen Freisportanlage, bestehend aus Kampfbahn B mit Rasenspielfeld und Tennenplatz“ ausgearbeitet und am 29.10.2020 online eingereicht.
Am 30. Oktober wurden in Papierform und von OB Frank Rebhan unterzeichnet jeweils eine Ausfertigung an den Projektträger (Jülich GmbH) und an das für die Städtebauförderung zuständige Landesministerium gesendet.

 

Bundestagsabgeordneter Andreas Schwarz (SPD) und sein Amtskollege Hans Michelbach (CSU) teilten am Mittwoch, 3. März 2021 unmittelbar nach den Beratungen mit, dass im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages die Förderung der Sanierung der städtischen Freisportanlage in Neustadt b. Coburg mit 1,692 Millionen Euro beschlossen wurde. Die Gesamtkosten belaufen sich schätzungsweise auf rund 1,9 Millionen Euro.

 

 

 

Kurzbeschreibung des Projekts:

Aufgrund von Nachverdichtung des Untergrundes und daraus resultierendem Abbruch der Tragschichtplatte wurde die, im Jahr 1985 erstellte Kampfbahn B in weiten Teilen so zerstört, dass eine sportliche Nutzung seit dem Jahr 2013 nicht mehr möglich ist. Gleiches gilt für den Rasenspielfeldbereich innerhalb der Kampfbahn B.

Der direkt angrenzende Tennenplatz ist aufgrund der Bodenveränderungen eingespült, verdichtet und verhärtet.
Die Drainage, wie das Bewässerungssystem ist, offensichtlich aufgrund der Höhenverschiebungen und Einspülungen nicht mehr nutzbar bzw. funktionsfähig.
Der Platz ist aufgrund der Oberflächenverhärtung und der damit einhergehenden Verletzungsgefahr als nicht mehr bespielfähig eingestuft.
Das Umkleide-, Schiedsrichter-, Sanitärgebäude bedarf einer Sanierung im Bereich
Heizung, Duschen, Sanitär, Elektrik, Beleuchtung, Fenster und Türen sowie einer Erweiterung für die Unterbringung von Geräten und Zubehör in Form einer 3-fach-Fertiggarage mit angegliedertem vorgeschriebenem Ölabscheider.

Eine Sanierung ist nach Einschätzung der Fachstellen ausschließlich in einer großen Gesamtmaßnahme, insbesondere unter der zwangsläufigen Vorgabe einer Untergrundsanierung, zielführend umzusetzen.

 

 

 

 

Begründung für das Projekt inkl. seiner städtebaulichen Einbindung bzw. des Quartiersbezugs:

Es besteht dringender Bedarf der Nutzungsbereitstellung des Gesamtareals, da sowohl die ansässigen Schulen (3 Hauptschulen, 1 Förderschule, 1 Mittelschule, 1 Realschule, 1 Gymnasium) wie auch die städtischen Sportvereine, Senioren- und Behindertenverbände, Gesundheitssporteinrichtungen und Jugendpflege auf die Anlage zurückgreifen.

Gleiches gilt unter dem Aspekt der „Kampfbahn B“, auch Sportvereine und Verbände aus der gesamten Region sind hier präsent.

Im Landkreis Coburg ist eine Kampfbahn dieser Einstufung, die für Trainings- und Wettkampfdurchführung ab bestimmten Kategorien in den verschiedenen Sportarten als Mindeststandard zwingend vorgeschrieben ist, nur in Neustadt vorhanden.
Mit der seit 2013 nur eingeschränkt bzw. nicht mehr möglichen Nutzung entstand hier ein Vakuum, das nicht anderweitig aufgefangen werden konnte.

Für die Fußballvereine der Stadt stellte der Tennenplatz den zentralen Anlaufpunkt für das Wintertraining dar. Einen weiteren gleichgearteten Alternativplatz, der für alle städtischen Fußballvereine zur Verfügung stünde, gibt es nicht.
Die Sanierung und zeitgemäße Wandlung zum Kork-Kunstrasenplatz soll dieses erhebliche Defizit ausgleichen.

Die Sanierung des Bestandsgebäudes und Einbringung adäquater Geräteunterstände nebst Ölabscheider ist ganz wesentlich aus Gründen der Barrierefreiheit wie auch aus technischen, wirtschaftlichen und insbesondere aus Gründen des Umwelt- und Klimaschutzes unumgänglich.

Der zwingend notwendige Bedarf ist durch die städtischen Fachstellen Schulamt, Sportamt, Sozialamt und Stadtentwicklung sowie seitens der Fachstelle Sport im Landratsamt nachgewiesen.

 

 

Ziele und Zweck des Projekts:

Ziel des Projekts ist die Nutzungsherstellung des Gesamtareals für

·         schulischen Bedarf

·         städtischen vereinssportlichen Bedarf

·         regionalen und überregionalen Leistungsportbedarf

·         sportlichen Bedarf im Bereich Menschen mit Handicap

·         Bedarf im Bereich der Einrichtungen für Gesundheitssport

·         sportlichen Bedarf im Bereich Jugend- und Sozialarbeit

·         sportlichen Bedarf im Bereich Wintertrainingsmöglichkeiten Fußballvereine

Übergeordnete Ziele, in den gesamten Landkreis und die umliegenden Kreise strahlend, sind nutzungsbezogen die Sicherstellung des Trainings- und Wettkampfbetriebes entsprechend der Vorgaben für den Leistungs- und Behindertensport.

Gleiches gilt für die Trainingssicherstellung in der Winterzeit auf dem Kork-Kunstrasenplatz.

Weitere Ziele sind der Umwelt- und Klimaschutz, dem durch die Ertüchtigung der Flutlichtanlagen auf LED-Technik, die energetische Sanierung des Bestandsgebäudes und beispielsweise das Einbringen eines Ölabscheiders im Gerätewartungsbereich Rechnung getragen wird.

 

 

Erfüllung der Auswahlkriterien:

Das Alleinstellungsmerkmal der Kampfbahn B im Landkreis sowie der Nutzungsbedarf über diesen hinaus bestätigen die regionale wie überregionale Bedeutsamkeit und Wahrnehmbarkeit des Projekts. Soziale Integration und gesellschaftliche Zusammenhaltsstärkung sind durch die vielfältige Nutzung unterschiedlichst ausgerichteter und strukturierter Gruppierungen, Vereine und Verbände sichergestellt.

Beispiele: Vereinssport, Leistungssport, schulische Nutzung über alle Schularten hinweg, Bereich Gesundheitssport, Jugendarbeit, Behindertenarbeit

 

Die Maßnahme kann aufgrund der aufeinander aufbauenden zu sanierenden Bereiche bautechnisch nur als Gesamtsanierung umgesetzt werden, woraus ein weit überdurchschnittlich hohes Investitionsvolumen, das für die Stadt Neustadt alleine nicht leistbar ist, resultiert.

Umsetzbarkeit im vorgegebenen Zeitrahmen ist durch bereits vorliegende Rohplanung, positive Vorberatung in den Gremien sowie Beschluss des Stadtrates gegeben.

Das Areal liegt an stadtplanerisch und städtebaulich klug gewähltem Standort in unmittelbarer Nähe der Dreifach-Turnhalle, des Hallenbades, der Realschule und des Gymnasiums.

Busanbindung sowohl des ÖPNV wie auch der Schulbuslinie ist direkt gegeben.

Die bestehende positive Einbindung in das bauliche Umfeld wird optimiert.
Eine zukunftsorientierte Ertüchtigung des Areals bringt eine zeitgemäße Anpassung 
an die baukulturelle Qualität auf Standard 2020+ mit sich und wertet damit das gesamte Quartier auf.

Die Ertüchtigung der Flutlichtanlagen auf LED-Basis, die energetische Sanierung des Bestandsgebäudes und die Einbringung eines Ölabscheiders im Gerätewartungsbereich erfüllen Zielsetzungen des Umwelt- und Klimaschutzes.

Durch die vielschichtige Nutzung, von Gesundheits- und Behindertensport über Schulsport, Vereinssport, Jugend- und Sozialarbeit bis hin zur Ausübung von Leistungssport auf gehobenem Niveau, ist die geplante Maßnahme als überregional wirkendes Leuchtturmprojekt einzustufen.

 

 

Fördermaßnahmen:

Die Maßnahme in ihrer Gesamtdimension ist, insbesondere aufgrund der aktuellen Haushaltslage, der aufgrund der Corona-Pandemie entstehenden massiven Gewerbesteuereinbrüche und der nach heutigem Stand deutlich ungünstigen Entwicklungsprognosen der städtischen Haushaltslage für die Stadt Neustadt b. Coburg nur unter Gewährung von Fördermitteln durchführbar.

Die Bereitstellung des erforderlichen Eigenanteils der Kommune ist gesichert.

 

 

Projektbeteiligte und Organisationsstruktur:
Der Planungsstab setzt sich aus den zuständigen städtischen Fachstellen Sport, Bauwesen, Stadtentwicklung, Soziales, Schulen, Senioren- und Behindertenbeauftragten der Großen Kreisstadt Neustadt b. Coburg unter Hinzuziehung der Fachstellen des Landratsamtes sowie der Vergabestelle der Stadt Coburg zusammen.

 

Nach Kommunalrecht sind die zuständigen Entscheidungsträger:

·         Ausschuss für Kultur, Sport und Tourismus der Großen Kreisstadt Neustadt b. Coburg

·         Bausenat der Großen Kreisstadt Neustadt b. Coburg

·         Verwaltungs-, Finanz- und Wirtschaftssenat der Großen Kreisstadt Neustadt b. Coburg

·         Stadtrat der Großen Kreisstadt Neustadt b. Coburg

Ablauf- und Zeitplan:

2021    Vorplanung und Ausschreibungen

2022    Baubeginn, Sanierung in Teilabschnitten

2025    Fertigstellung Gesamtprojekt