3. Beschlussvortrag (Vorschlag der Verwaltung):
Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.
An den Bausenat
mit folgendem Beschlussantrag:
Der Bausenat der Stadt Neustadt
b. Coburg empfiehlt dem Stadtrat folgenden Beschluss zu fassen: Die 2. Berichtigung des Flächennutzungsplans „Südwest, ehemaliger Großparkplatz Ausstraße/Marie-Curie-Straße“ wird in der Fassung vom 05.05.2021 gebilligt. Weiterhin wird beschlossen, dass die 2. Berichtigung des Flächennutzungsplans gemäß § 6 Abs. 6 BauGB zusammen mit dem Bebauungsplan “Südwest, ehemaliger Großparkplatz Austraße/Marie-Curie-Straße“ in der durch die Anpassung an den Bebauungsplan geänderten Form ortsüblich bekannt zu machen ist (Neubekanntmachung). Die beiliegende 2. Berichtigung
des Flächennutzungsplans „Südwest, ehemaliger Großparkplatz
Austraße/Marie-Curie-Straße in der Fassung vom 05.05.2021 ist Beschlussbestandteil. |