Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 7

Birgit Schubart trägt ausführlich die Umsetzung der vorbereitenden baulichen Maßnahmen und Vergaben der Planungsleistungen zum Einbau einer Lüftungsanlage vor.

 

 

Oberbürgermeister Frank Rebhan erklärt, dass jetzt die Voraussetzungen für eine Lüftungsanlage geschaffen werden sollten. Wie lange die Pandemie noch andauern werde ist momentan nicht abschätzbar. Wie die Kanzlerin in einer Videokonferenz mit dem Städtetag angekündigt hat, können Kinder bis 12 Jahre aktuell nicht beschützt werden. Berlin will Grundschulen für solche Bauten fördern. Ob dies eine Pflicht für alle werde, ist bislang nicht einzuschätzen. Ein Einbau zu einem späteren Zeitpunkt wäre viel zu teuer und nicht zu 100 % umsetzbar.

Stadtrat Matthias Dietz ist gegen den zusätzlichen Einbau einer Lüftungsanlage, da es aktuell auch keine Rechtsgrundlage gäbe. Aller Wahrscheinlichkeit nach, sei die Pandemie zum Ende des Jahres vorbei. Statistisch gesehen gäbe es alle 100 Jahre eine Pandemie, wie z. B. die Spanische-Grippe. Er schlägt vor, die Maßnahme einzusparen und lieber in Digitalisierung und Bildung zu investieren.

 

Auch Stadtrat Wolfgang Rebhan ist gegen die Maßnahme, es werde momentan auch kein Unterschied zwischen den Schulen gemacht, ob eine Lüftungsanlage vorhanden sei oder nicht.

 

Stadträtin Heike Stegner-Kleinknecht ist stolz auf die Stadt Neustadt, dass sie das Thema in Angriff genommen habe. Die Sicherheit der Grundschulkinder gehe vor, da sie aktuell noch nicht geimpft werden können. Durch eine Lüftungsanlage sei das Ansteckungsrisiko wesentlich geringer, deshalb stimme sie für den geplanten Einbau.

 

Stadtrat Wolfram Salzer halte die heutige Beschlussfassung für richtig, vor der Umsetzung sollte aber nochmals im Bausenat und abschließend im Stadtrat beraten werden.

 

 

Der Vorsitzende unterbricht die Sitzung von 17:46 bis 17:53 Uhr.

 

 

Der Vorsitzende fasst nach kurzer Beratung zusammen, vor der endgültigen Ausführung werde nochmal im Bausenat und Stadtrat beraten.

 


Beschluss:

 

Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.

 

Der Stadtrat der Stadt Neustadt beschließt, die zusätzlich notwendigen Haushaltsmittel für die Planungsleistungen in Höhe von ca. 155.000 € brutto sowie, vorbehaltlich einer Förderzusage, für die vorbereitenden baulichen Maßnahmen in Höhe von ca. 170.000 € bereit zu stellen.

 

Vor der baulichen Umsetzung werde nochmals im Bausenat vorberaten und anschließend im Stadtrat beschlossen.