Nach den Ausführungen zum Bebauungsplan von Christine Schirmer, verliest der Vorsitzende die Abwägungen und lässt abstimmen.
Regierung von
Oberfranken |
einstimmig 21:0 |
Amt für
Digitalisierung, Breitband und Vermessung, Coburg |
einstimmig 21:0 |
Wasserwirtschaftsamt
Kronach |
einstimmig 21:0 |
Telekom
Deutschland GmbH |
einstimmig 21:0 |
Beschluss:
Es wird festgestellt, dass kein Mitglied des Gremiums an der Beschlussfassung teilnimmt, das im Sinne des Art. 49 GO befangen ist.
Der Stadtrat der Stadt Neustadt b. Coburg, fasst folgenden Beschluss:
1. Der Stadtrat der Stadt Neustadt b. Coburg beschließt, die im
Rahmen der öffentlichen Auslegung zur „Südwest, ehemaliger Großparkplatz
Austraße/Marie-Curie-Straße“ vorgebrachten Anregungen und Stellungnahmen, wie
in der Anlage 1 beigefügten Zusammenstellung des Baureferates vom 05.05.2021, zu
würdigen. Das Ergebnis der Abwägung ist gemäß § 3 Abs. 2 BauGB mitzuteilen.
Die Anlage 1 ist Beschlussbestandteil.
2. Der Stadtrat der Stadt Neustadt beschließt weiterhin, die als Anlage 2 beigefügte Satzung zu erlassen. Die Anlage 2 ist Beschlussbestandteil.